Argumentarium

Gemeindeinitiative Muri-Gümligen. Einzonungsmoratorium

 

grünBLEIBTgrün

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Inhaltsverzeichnis

1. Fremdbestimmung. Soll die Regionalkonferenz Bern Mittelland das Sagen in der Gemeinde haben?

2. Der Gemeinsinn ist gewahrt!

3. Verstädterung der Gemeinde verhindern

4. Tradition bewahren

5. Regulatorien mit Kinderkrankheiten

6. A6-Umbau als Chance nutzen!

7. Verlautbarung des Gemeinderates zum Richtplan 2030

8. Exzessives Bevölkerungswachstum?

9. Wohnsiedlung auf der Schürmatt

10. Mitbestimmen

11. Tannental, ein zweites Gümligenfeld?

12. Gegenvorschlag ist wirkungslos

13. Fokussierung auf das Wesentliche!

Argument Nr. 13

Fokussierung auf das Wesentliche!

Einzonungsprojekte lenken von diesem Ziel ab

Die grossen ortsplanerischen Herausforderungen von Muri sind nicht die Realisierung neuer Quartiere, sondern die Leistung einer wenig attraktiven Knochenarbeit zur Entwicklung von Lösungen für notwendige Umstrukturierungen in den bestehenden Siedlungsgebieten.

Der vom Eidgenössischen Amt für Strassenbau (ASTRA) geplante Autobahn-Halbanschluss „Saali“ im Melchenbühl wirft lange Schatten voraus. Der neue Verkehrsknoten wird weitreichende Auswirkungen haben auf den Durchgangsverkehr in Gümligen und Muri und Anpassungen des kommunalen Verkehrsrichtplanes erfordern. Weitere schwierige Aufgaben stehen mit der Planung zur Umnutzung zweier desolater Gebiete im Zentrum von Gümligen an. Einerseits in der mit öffentlichem Verkehr bestens erschlossenen Zentrumszone, auf der heute Lagerhäuser und Autoreihen stehen, statt in Zukunft Wohneinheiten und andererseits im Zentrum Moos mit dem provisorischen Gebäude, in dem früher der Coop-Laden untergebracht war. Ungeklärt geblieben ist bisher auch die Frage, ob der Sportplatz im Füllerichquartier, der bezüglich Erschliessung mit öffentlichem Verkehr sehr gut gelegen ist, dereinst nicht besser an eine periphere Lage versetzt werden könnte, womit im Füllerich Entwicklungspotential zum Wohnen und Arbeiten frei würde. Die Annahme der Initiative grünBLEIBTgrün ermöglicht den zuständigen Behörden, sich mit dringenden Rekonstruktionsarbeiten der Gemeindestruktur im Innern der Siedlung, statt mit wenig prioritären Projekten auf der grünen Wiese zu beschäftigen.

 

Argument Nr. 12

Der Gegenvorschlag ist wirkungslos

Mit dem Gegenvorschlag des Gemeinderates lassen sich die Ziele der Initiative nicht annähernd erreichen, denn damit liessen sich auf der grünen Wiese bis im Jahr 2029 alle im Räumlichen Leitbild geplanten Bauprojekte realisieren.

Die Arbeiten für die neue Siedlung auf der Schürmatt, mit der kaum sinnvollen Parkanlage, würden sofort, und jene für die übrigen neuen Siedlungsgebiete auf der grünen Wiese im Gümligenmoos und im Tannental mit einer 10-jährigen Verzögerung an die Hand genommen werden. Der Gegenvorschlag des Gemeinderates bewirkt also keinen nachhaltigen Schutz unserer Grünkammern; er staffelt lediglich den Zeitraum, während dem diese Gebiete überbaut werden könnten. Im Übrigen sieht der Gegenvorschlag weitreichende Ausnahmebestimmungen vor, die dem Gemeinderat ermöglichen, anhand einfacher Begründungen eine unbegrenzte Ausdehnung des Siedlungsraumes auf die Kulturflächen vorzuschlagen. Gegenvorschlag NEIN!

 

Argument Nr. 11

Tannental, ein zweites Gümligenfeld?

Neben dem Villenquartier Kräyigen und dem gewerblichen Brachland im Gebiet des Tannentals mit dem Werkhof einer Baufirma soll in Zukunft auch die geplante Arbeitsplatzzone über den engen Eichholzweg in den Kreisel auf der Thunstrasse, der auf die Autobahn in Richtung Thun führt, erschlossen werden.

Grosse Teile des Tannentals liegen heute auf Fruchtfolgeflächen, an Waldsäumen, die als Erholungsräume genutzt werden. Im Tannental soll (gemäss dem Räumlichen Leitbild) ein Pendant zu den übrigen gewerblich genutzten Zonen im Sinne von Entwicklungs- und Ausweichmöglichkeiten für kleinere Betriebe, geschaffen werden. Unerwähnt bleibt dabei die Tatsache, dass Einzonungen von Kulturland nur dann erlaubt sind, wenn Gebäude mit hohem Nutzungsmass und Raumnutzerdichte entstehen. Der Kanton schreibt solche Werte (gestützt auf das Raumplanungsgesetz) in urbanen Kernzonen wie Muri-Gümligen vor, um der Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken. Das bedeutet, dass zahlreiche kleine Betriebe in grossflächigen Gebäuden mit vielen Stockwerken angesiedelt werden müssten, was u.a. ein grosses Verkehrsaufkommen verursacht, die bestehende Quartierstruktur verändert und das Naherholungsgebiet weitgehend zerstört.

Bereits das Gümligenfeld war in der ersten Planungsphase als "Entlastungsschwerpunkt" angepriesen worden. Auch an diesem Standort, der übrigens noch heute als Gebiet für Arbeitsplätze eingestuft ist, sollten Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt werden. Bewilligt hat die Gemeinde bis heute nebst dem Reitsportzentrum einzig Fachmärkte und neuerdings sogar ein Multiplexkino, Firmen also, die sich die hohen Landpreise leisten können. Im Räumlichen Leitbild fehlen wirtschaftliche Erwägungen gänzlich. Für den wichtigen Einzonungsvorentscheid bleibt erstaunlicherweise die Frage völlig offen, ob die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe der Gemeinde einen grösseren wirtschaftlichen Nutzen bringt als der Erhalt des Status quo (inkl. hoher Steuererträge, die in guten Wohnlagen erzielt werden). Die Initiative grünBLEIBTgrün stellt auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Tannentals für 15 Jahre unter Schutz. Sie überlässt damit den Entscheid, ob auch diese wertvol-len Grüngebiete innerhalb der Siedlungskammern der Gemeinde überbaut werden sollen, den nachfolgenden Generationen.

 

Argument Nr. 10

Mitbestimmen

Der kantonale Richtplan 2030 ordnet die Gemeinde Muri-Gümligen der urbanen Kernzone der Stadt Bern zu. Dies mit gravierenden Konsequenzen für die ortsplanerische und finanzielle Entwicklung der Gemeinde.

In der Kernzone haben die Gemeinden neu minimalen Anforderungen an die Einwohnerdichte und das Nutzungsmass zu genügen. Es wurde u.a. festgelegt, wie viele Einwohner (und Arbeitsplätze) im Mittelwert eine Flächeneinheit mindestens belegen müssen. In Muri-Gümligen sind diese Werte heute wegen des hohen Anteils an Einfamilienhäusern mit grossem Umschwung und den mehrheitlich kleinen Wohnblocks massiv unterschritten. Damit unsere Gemeinde den neuen Anforderungen in Zukunft zu genügen vermag, müssten in den einzuzonenden, heute grünen Gebieten überproportional hohe Einwohnerdichten und Nutzungsmasse erzielt werden, was nur mit grossflächigen Bauten (z.B. in geschlossener statt offener Bauweise) mit vielen Geschossen sowie kleinen Gebäude- und Grenzabständen zu erreichen ist. Der Kanton legt damit indirekt auch fest, dass die Gemeinde ihre erfolgreichen bisherigen Entwicklungsziele, den ländlichen Charakter zu pflegen, aufgeben muss und stattdessen zu Stadtgebiet werden soll. Einfamilienhausquartiere könnten in Muri-Gümligen praktisch nicht mehr entstehen oder weiter entwickelt werden, jedoch in der etwas weiter von Bern entfernten Agglomeration ausserhalb der urbanen Kernzone. Für diese hat der Kanton deutlich kleinere minimale Nutzungsmass- und Dichteanforderungen festgelegt: z.B. in Worb, Allmendingen, Stettlen, Kehrsatz, wo ein Wert von 55 Personen pro ha gilt (in Muri-Gümligen 85). In seiner Stellungnahme vom 16.12.2014 zum Entwurf des Richtplanes 2030 warnte der Gemeinderat den Kanton erfolglos davor, dass die Bevölkerung die neuen Anforderungen durch die Annahme der Initiative grünBLEIBTgrün indirekt verweigern könnte (s. auch Argument Nr 7). Mit der Zustimmung zur Initiative würde die Bevölkerung nicht nur entscheiden, dass die grünen Wiesen in der Gemeinde erhalten bleiben sollen, sondern indirekt auch verlangen, dass die überaus starren Regelungen des Richtplanes bei der nächsten Revision derart zu überarbeiten sind, dass die Gemeinde weiterhin mitentscheiden kann, wie sie sich entwickeln will. Die Stimmbevölkerung würde mit der Zustimmung zum Einzonungsmoratorium eine aus ihrer Sicht unerwünschte ortsplanerische Fehlentwicklung verhindern und den Ausweg aus der Behördenfalle freilegen. Weil der Richtplan des Kantons behördenverbindlich ist, kann dieser nur noch vom Volk an der Urne korrigiert werden - entweder durch die Ablehnung von Ausführungsbestimmungen im Baureglement oder –weitaus wirkungsvoller - durch Zustimmung zu anders lautenden Bestimmungen in Volksinitiativen wie z.B. der Initiative grünBLEIBTgrün.

 

Argument Nr. 9

Wohnsiedlung auf der Schürmatt

Auf der Schürmatte, dort wo heute die stark belastete Nationalstrasse die Worbstrasse überquert und in einigen Jahren lange, betonierte Zufahrtsrampen zu den beiden Autobahntunnels des Bypasses Bern Ost in in Gümligen führen werden, beabsichtigt der Gemeinderat, gemäss seinem Räumlichen Leitbild, erschwinglichen Wohnraum für 600 Personen, insbesondere für Familien mit Kindern, zu schaffen. Eine exakte Detailplanung für den Autobahnbypass liegt z.Z. noch nicht vor. Es ist aber unbestritten, dass ein neuer Autobahn-Halbanschluss „Saali“ entstehen wird, mit Zufahrtsstrecken auf beiden Seiten der A6-Unterführung in Gümligen. Daher ist auch unbestritten, dass die Bewohner der geplanten Schürmatte-Siedlung hohen Belastungen durch Lärm und Abgase ausgesetzt sein werden.

Ferner liegen derzeit keine Machbarkeitsstudien, keine Abschätzung der Mehrkosten für das nachträgliche Erstellen des Tunnels und auch kein hydrologisches Gutachten zur Gefährdung des ausgedehnten Grundwassergebiets, auf dem die Matte liegt, vor. Angesichts der zahlreichen offenen technischen Fragen erscheint eine Lösung für das Gebiet Schürmatte,im Berech des neuen Autobahnanschlusses nur in enger und konzertierter Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Teilnehmer (Gemeinde, Kanton, Bund, Stadt Bern) als sinnvoll. Auf Bundesebene wurden die Planungsarbeiten zum Bypass Ost vorläufig zurückgestellt. In Anbetracht dieser Sachlage, ist ein Vorauseilen der Gemeinde weder zielführend noch vorteilhaft. Mit der geplanten Ueberbauung der Schürmatte würden Tatsachen geschaffen, die das gute Gelingen des Gesamtprojektes gefährden könnten. Insbesondere wäre nicht auszuschliessen, dass der Bund wegen Mehrkosten und der zusätzlichen technischen Schwierigkeiten auf den Bau des Seidenbergtunnels vollständig verzichten müsste, und der A6-Graben zwischen Muri und Gümligen in seiner ganzen Breite mit allen Nachteilen bestehen bliebe. Die baldige Realisierung des Schürmatteprojektes hat (nach den zwei abgelehnten Ortsplanungsvorlagen) für die breite Öffentlichkeit keine Priorität. Mit der Annahme der Initiative grünBLEIBTgrün können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Schürmatte-Projekt entschleunigen und dafür sorgen, dass die wertvolle landwirtschaftliche Fruchtfolgefläche mindestens noch so lange erhalten bleibt, bis Klarheit über die Lösung der verkehrstechnischen Probleme besteht.

 

Argument Nr. 8

Exzessives Bevölkerungswachstum?

In seiner Stellungnahme vom 2.7.2015 zum Entwurf des Regionalen Gesamtsiedlungs- und Verkehrskonzepts RGSK äusserte sich der Gemeinderat GR von Muri-Gümligen noch vor etwa einem halben Jahr bezüglich der darin vorgeschlagenen Vorschriften zum Wachstum der Bevölkerung und zur Arbeitsentwicklung sehr kritisch::

… Muri bei Bern strebt im Rahmen der aktuellen Leitbilddiskussion ein Bevölkerungswachstum von 10% und eine verlangsamte Arbeitsentwicklung von rund 6% an. Mit einem Leitbildhorizont von 25 Jahren wird damit die regionale Vorgabe (+12% Bevölkerung und +7% Arbeitsplätze auf 15 Jahre) deutlich unterschritten. Die Leitbildinhalte werden derzeit als das Maximum angesehen, das politisch beim Stimmbürger plausibilisiert werden kann...".

In der Zwischenzeit hat die Regionalkonferenz Bern-Mittelland die finale Fassung des RGSK verabschiedet. Die Stimme des GR ist ungehört geblieben und verhallt und die für die Gemeinde unakzeptablen Anforderungen an das Wachstum sind für alle Behörden der Region Bern-Mittelland verbindlich geworden. Der GR war also gezwungen ein Räumliches Leitbild für Muri-Gümligen zu entwerfen, das auf einem Wachstumsszenario beruht, das aus seiner Sicht "beim Stimmbürger nicht plausiblisiert werden kann". Die wichtigste Voraussetzung für das Wachstum sind die frei verfügbaren Bauzonen, die in der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde festgelegt sind. Das letzte Wort zum Bevölkerungswachstum in der Gemeinde haben somit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche über die kommunalen Zonenpläne und damit auch über neue Bauzonen an der Urne entscheiden. Das RGSK ist in keiner Weise geeignet (und ist auch nicht dazu geschaffen worden) die individuellen Anliegen jeder einzelnen der 85 Gemeinden der Region Bern-Mittelland umzusetzen. Im RGSK werden die unterschiedlichsten Anliegen der Gemeinden von Bern bis Guggisberg und von Clavaleyres bis Bowil als kleinstes gemeinsames Vielfaches unter einen Hut gebracht. Für die Gemeinden massgeschneiderte Regelungen finden ihren Niederschlag in den Rechtsgefässen der Kommunen. Damit hat der Gesetzgeber zu Recht festgelegt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden auf die im RGSK formulierten Ziele z.B. dem angestrebten Bevölkerungswachstum indirekt Einfluss nehmen können. Dies im Unterschied zu den Behörden, also auch dem GR, für die die Bestimmungen im RGSK bindend sind. Diese Fakten gestatten es die zunächst als eigenartig erscheinende Kehrtwende der Interpretationsweise des GR zu erklären, die dazu geführt hat, das zuvor als „nicht plausiblisierbar“ kritisierte Grössenwachstum neuerdings als moderat anzupreisen.

„…Jede Regionsgemeinde verfügt über spezifische Stärken, deren Entwicklung einen Strauss unterschiedlicher Massnahmen bedarf. Die Wachstumsziele können nach unserem Verständnis für die Gemeinden nur Leitlinien sein, die sie im Rahmen ihrer eigenen Entwicklungsplanung hinterfragen und anpassen kann und muss…“

Auf dieser gemeinderätlichen Erkenntnis in der eingangs erwähnten Stellungnahme, basiert auch die Initiative grünBLEIBTgrün. Das angestrebte Moratorium soll durch entsprechende Festlegungen im Baureglement dazu beitragen, das Wachstum der Gemeinde Muri nachhaltig auf einem akzeptablen Niveau zu halten, in etwa auf dem Mass, das der GR in seiner Stellungnahme explizit vorgeschlagen hatte (Bevölkerungswachstum in 15 Jahren ca +6% (ca.+750Einwohner), Arbeitsentwicklung ca. +3.2% (ca.+300 Arbeitsplätze)). Dieses Ziel kann bei Annahme der Initiative ohne Einzonung grüner Wiesen im heute bestehenden Siedlungsgebiet (durch Umstrukturierungen in Zentrumslagen, Bauzonenreserven, Nachverdichtungspotential, ev. auf Gebieten beidseitig längs der Autobahn) sogar bei weitem übertroffen werden (s.Seite 6 unten, Räumliches Leitbild). Die Initiative grünBLEIBTgrün ermöglicht somit sowohl eine angemessene Weiterentwicklung von Muri-Gümligen, als auch den Erhalt der wertvollen Kulturflächen in der Gemeinde. Mit der Annahme der Initiative können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Muri-Gümligen die exzessiven Wachstumsziele der Regionalkonferenz abwenden, die der Gemeinderat, gestützt auf die behördenverbindlichen Bestimmungen gegen seine eigenen Argumente im Räumlichen Leitbild vorschlagen musste. Erwähnenswert ist abschliessend noch die Tatsache, dass auch andere etwa gleich grosse Gemeinden im Raum Bern, in denen derzeit ebenfalls Revisionsprozesse zu Ortsplanungen am Laufen sind, ihre grünen Wiesen erhalten wollen: Zollikofen und Worb. Im Gegensatz zu Muri-Gümligen werden diese Anliegen dort allerdings von den Exekutivorganen begründet und verteidigt.

 

Argument Nr. 7

Verlautbarung des Gemeinderates zum Richtplan 2030

Im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens liess sich der Gemeinderat GR zum Richtplan 2030 des Kantons Bern vernehmen. Nachfolgende Auszüge aus seinem Schreiben vom 16.12.2014 zeigen unmissverständlich auf, dass der Richtplan für die Bevölkerung nicht akzeptabel ist. Trotz seiner massiven Kritik hat der GR vor kurzem ein Räumliches Leitbild für die Gemeinde Muri-Gümligen entworfen, das im Wesentlichen konkretisiert, was er zuvor als ungeeignet kritisiert hatte. Dieser Meinungsumschwung lässt sich damit erklären, dass Richtpläne behördenverbindliche Vorgaben darstellen, die den GR verpflichten, sich daran zu halten. Für die Stimmbürger gelten diese Vorgaben jedoch nicht. Durch die Annahme der Initiative grünBLEIBTgrün kann das Volk die schlimmsten Auswirkungen des Richtplanes 2030 auf die Entwicklung der Gemeinde nachhaltig verhindern. In diesem Falle würden sich auch die Bedenken des GR, wonach der Richtplan für die Bevölkerung inakzeptabel ist, bewahrheiten, und gleichzeitig würden die Behörden an Glaubwürdigkeit gewinnen.

„…2. Stellungnahme zu den geänderten Richtplanelementen, 2.1 Raumkonzept Kanton Bern

Die Gemeinde Muri b. Bern wird der Kategorie "urbane Kerngebiete" der Agglomerationen zugeordnet und befindet sich dabei in Gesellschaft mit den Städten Bern, Thun und Biel sowie weiteren 17 städtischen Gebieten. Ob der Souverän willens und kräftens ist, innert der nächsten 15 Jahre um 12% von heute 12750 auf 14'300 Einwohner anzuwachsen, ist höchst fraglich. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bevölkerungszahl im zurückliegenden Zeitraum (seit 1990) stabil geblieben ist, zwei Ortsplanungsrevisionen an Neueinzonungen gescheitert sind und derzeit eine Initiative für ein fünfzehnjähriges Einzonungsmoratorium hängig ist, bleibt sehr ungewiss, ob die kantonalen Wachstumserwartungen in erfolgreiche ortsplanerische Massnahmen münden können. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sowohl Neueinzonungen als auch die ambitionierten Vorhaben zur Nachverdichtung von Landhauszonen schlicht nicht durchführbar sind, womit die Wachstumserwartungen unerfüllt bleiben - wie jene von Kanton und Region in der Vergangenheit….

…3. Fazit

Die Akzente, die der Kanton mit der Revision des Richtplans in der Siedlungsentwicklung setzt, sind fachtheoretisch gut nachvollziehbar und gesamtgesellschaftlich notwendig…

…Eine grosse Hürde stellt jedoch das politische Klima in der Bevölkerung in der Wachstumsdebatte dar. Eine anspruchsvolle Wachstumserwartung seitens des Kantons und der Region hilft grundsätzlich, die raumplanerische und politische Diskussion in der Gemeinde zu öffnen. Zu grosse Diskrepanzen zwischen dem Geforderten und dem Möglichen drohen jedoch unüberwindbar zu werden und die Glaubwürdigkeit der Institutionen zu schwächen. Die in der Vorlage der Gemeinde Muri bei Bern zugewiesenen Wachstumsziele werden als zwar technisch machbar, jedoch politisch kaum durchsetzbar beurteilt…

 

Argument Nr. 6

A6-Umbau als Chance nutzen!

Die Sanierung der Ortsstruktur von Muri-Gümligen und die Realisierung des Bypasses Bern Ost auf der Autobahn A6 führen dann zum Erfolg, wenn sie gemeinsam geplant und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden. Hauptakteure sind der Gemeinderat und das ASTRA (Bundesamt für Strassenbau).

Es ist davon auszugehen, dass noch vor Ablauf der Moratoriumsfrist im Jahr 2029 Klarheit über den neuen Verlauf der A6 im Bereich Bern Ost und über die Überdachungsprojekte im Bereich Muri-Gümligen bestehen wird. Im Osten, auf dem Gelände Saali, welches zwischen Bern, Ostermundigen und Muri liegt, will die Stadt Bern wachsen und sich damit ins Hinterland hinein ausdehnen. Dort, wo das grosse Gebiet an die Worbstrasse in Gümligen angrenzt, soll beim Bau des geplanten Bypasses Ost auf Gemeindeboden nicht nur der Autobahn-Halbanschluss „Saali“ entstehen, sondern auch die Rampen, die zu den unterirdisch geführten Autobahnröhren führen. Der neue Verkehrsknotenpunkt wird den gesamten Durchgangsverkehr in der Gemeinde auf den Kopf stellen. Die Initiative grünBLEIBTgrün stellt vorausschauend sicher, dass in der Nähe der Autobahn keine Neubausiedlungen (Schürmatte, Saali) entstehen können, bevor das Autobahnprojekt konkretisiert ist. Vorher realisierte Projekte würden eine spätere Anpassung der Gemeindestruktur an die neuen Gegebenheiten, d.h. Korrektur der Autobahn mit der erhofften Überdeckung der Autobahnschneise, durch die Gemeinde sehr erschweren. Ferner würden damit die knappen Landreserven unnötigerweise aufgebraucht. Im Gegensatz dazu liessen sich Dachflächen der eingehausten oder überdeckten Autobahn mit grossen Einsparungen an Kulturlandflächen für Siedlungsprojekte nutzen. Für Politiker scheint jedoch die Zeitdauer bis 2029, bzw. bis definitive Entscheide zur Autobahn gefallen sind, zu lange. Vielmehr möchten sie möglichst rasch mit der Realisierung prestigeträchtiger Projekte (Siedlung Schürmatte mit Stadtpark) beginnen. Für die Bürgerinnen und Bürger steht demgegenüber eine Ortsplanung, welche den Begriff Nachhaltigkeit verdient, im Vordergrund. Amtsperioden von Politikern sind für sie ohne Bedeutung.

 

Argument Nr. 5

Regulatorien mit Kinderkrankheiten

Nebst dem zu erwartenden technologischen Fortschritt zur Rückgewinnung von Siedlungsflächen mit der Überdachung von Autobahnen ohne die Preisgabe wertvoller Grünkammern, ist es heute auch aus den nachfolgend erwähnten Gründen ein Gebot der Vernunft, auf die Einzonung von Grüngebieten in der Gemeinde zu verzichten: Seit kurzer Zeit sind neue Regelungen für die Ortsplanung anwendbar, die noch Kinderkrankheiten aufweisen und zudem noch ungenügend aufeinander abgestimmt sind. So ist das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) bereits wieder in Revision, der Kanton Bern erneuerte seinen Richtplan sogar fundamental, und die Region Mittelland hat das umstrittene Siedlungskonzept erneuert. Letzteres wurde nie durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert und ist schon deswegen kaum durchsetzbar. Erfahrungen in der Anwendung all dieser hoch komplexen und teilweise sogar umstrittenen Bestimmungen sind heute noch praktisch keine vorhanden. Es besteht demnach ein Risiko für Fehlplanungen. Weil diese Regelungen den Behörden aller Stufen die Pflicht auferlegen, die Ziele zügig zu realisieren, kann nur noch der Souverän an der Urne mässigend eingreifen, um Risiken von Fehlplanungen zu vermindern, so wie es die Gemeinden Köniz und Ostermundigen bereits getan haben. Das mit der Initiative grünBLEIBTgrün angestrebte Einzonungsmoratorium schafft in der Gemeinde neue Voraussetzungen für eine moderate Ortsplanung. Einerseits soll das übrig gebliebene Tafelsilber der Gemeinde - die wertvollen freien Grünflächen - in der Obhut der Einwohner und ihrer Nachkommen bleiben, andererseits bleibt die einmalige Chance erhalten, durch Überdachungsprojekte von Autobahnflächen attraktive und zudem finanziell erschwingliche Siedlungsräume zu gewinnen und - im gleichen Zuge - die baulich notwendigen Reparaturen vorzunehmen.

 

Argument Nr. 4

Tradition bewahren

Mit der Initiative grünBLEIBTgrün wird ein Einzonungsmoratorium bis ins Jahr 2029 für sämtliche Grünflächen in der Gemeinde angestrebt. Dies mit der Absicht, den ländlichen Charakter von Muri-Gümligen langfristig zu erhalten und damit den Willen der Stimmbürgerinnen und -Bürger zu bestätigen, den sie bereits im Jahr 1986 im Rahmen der Gemeindeinitiative „Muri-Gümligen bleibt grün“ zum Ausdruck brachten; sie stimmten damals dieser Initiative grossmehrheitlich (im Verhältnis 2'577:297) zu. Zum guten Glück! Wohlstand und Lebensqualität in der Gemeinde sind auf die Besonnenheit und die Vernunft ihrer Einwohner zurück zu führen, die sich an der Urne - gegen den Willen einiger Parteien und partikularer Interessen und einem diffusen Wachstumsszenarium - für den Erhalt des ländlichen Charakters von Muri-Gümligen entschieden. Die Ausgangslage der Initiative grünBLEIBTgrün ist ähnlich wie damals. Sie soll zunächst zu einer Planungspause führen, während welcher keine Entscheide zur räumlichen Ausdehnung der Gemeinde gefällt werden können. Die Pause ist nicht nur zur langfristigen Ausrichtung der Entwicklung der Gemeinde notwendig, sondern auch deshalb, weil gegenwärtig auch wichtige konsolidierte Grundlagen für solche Entscheidungen fehlen. So sollen demnächst neue Technologien und Regelungen zur Überdachung oder Umhausung von Autobahnen für neue Standorte von Wohn- und Arbeitsflächen in den Agglomerationen von Städten zur Reife gebracht werden. Perspektiven, die für Muri besonders attraktiv sind, weil damit in der Gemeinde nicht nur Reserven für neue Wohnstandorte geschaffen werden könnten, sondern auch bauliche Möglichkeiten entstünden, die durch die A6 willkürlich getrennten Siedlungskammern von Gümligen und Muri einander wieder zuzuführen. Gemäss namhaften Architekten sollen erste Pilotprojekte in der Schweiz zur Rückgewinnung von Siedlungsgebieten über der Autobahn demnächst realisiert werden. Laut Berechnungen sollen langfristig auch preisgünstige Lösungen möglich sein.

 

Argument Nr. 3

Verstädterung der Gemeinde verhindern!

Die Abstimmung über die Initiative grünBLEIBTgrün (gBg) führt dazu, dass sich der Souverän indirekt auch zum Räumlichen Leitbild (RL) der Gemeinde äussern kann. Der Gemeinderat hatte zwar ursprünglich beschlossen, das Volk zur Gesamtsicht der Ortsplanung nicht mehr zu konsultieren, um - bei einer allenfalls erneuten Ablehnung der Vorlage - nicht zum dritten Mal nach 2009 und 2012 vor einem Scherbenhaufen zu stehen. Er beabsichtigte stattdessen, dem Volk etappenweise einzelne Elemente des RL vorzulegen. Obschon eine solche Strategie administrativ viel aufwändiger ist, verspricht sie an der Urne erfolgreicher zu sein, weil - im Unterschied zu einer ganzheitlichen und umfassenden Vorlage - gegen Teilprojekte einer Ortsplanung innerhalb der Wählerschaft mehrheitsfähige Oppositionshaltungen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit entstehen können. Vermutlich, weil sich die Behörden von der neu gewählten Strategie bessere Erfolgsaussichten erhofften, gehen sie mit der dritten Ortsplanungsvariante bezüglich der städtebaulichen Veränderungen weit über das hinaus, was in den beiden früheren vom Volk abgelehnten OPR-Vorlagen vorgesehen war. Nach der neuen Vorlage gäbe die Gemeinde beispielsweise ihren heute noch ländlichen Charakter innerhalb der nächsten 15 Jahre weitgehend preis. Sie würde in zwei urbane Banlieues der Stadt Bern umfunktioniert, mit entsprechend bescheidenen und unattraktiven Zentren in Muri und in Gümligen. Damit entstünden zwei weitere profillose Vorstädte im Stil von Bümpliz. Nebst der Betonung dieser Zentren sieht die Planung - im Gegensatz zu den früheren Vorlagen - in drei grossen, neuen Siedlungen (auf der Schürmatte, im Gümligenmoos und beim Schloss Muri) auf bestehenden Fruchtfolgeflächen ein enormes Bevölkerungswachstum von 11% (+1‘400 Einwohner) vor. Mit der Abstimmung zur Initiative gBg entscheidet der Souverän, ob er ein Wachstum auf der grünen Wiese wünscht oder ob er - wie bei den abgelehnten Vorlagen - die bestehenden grünen Gebiete, und damit den ländlichen Charakter der Gemeinde, nachhaltig unter Schutz stellen will. Die Stimmbürgerinnen und -Bürger unserer Gemeinde haben aber auch die einmalige Gelegenheit, sich (indirekt) zu Schwerpunkten des RL zu äussern, womit dieses, bei Annahme des Vorschlages der Volksinitiative, durch die Gemeindebehörden grundlegend überarbeitet werden müsste.

 

Argument Nr. 2

Der Gemeinsinn ist gewahrt!

Gemeinsinn: Verständnis und Einsatzbereitschaft für die Allgemeinheit, lateinisch sensus communis.

Stimmt das Stimmvolk von Muri-Gümligen am 5. Juni 2016 der Initiative grünBLEIBgrün zu, verstösst die Gemeinde in keiner Art und Weise gegen Prinzipien der Solidarität, denn auch mit dem Einzonungs-Moratorium werden die Ziele der Region gefördert. Eine erfolgreiche Entwicklung der Region Bern-Mitteland (RegionBM) hängt nämlich nicht davon ab, ob jede einzelne Gemeinde alle Massnahmen des Kantons und der RegionBM im Gleichschritt umsetzt. Regionale Entwicklungen erfolgen erfahrungsgemäss jeweils in grossen Zeiträumen. Die relativ kurze Dauer von 15 Jahren des Einzonungs-Moratoriums hat folglich keinen entscheidenden Einfluss auf die allgemeine Entwicklung der RegionBM. Die zahlreichen Gemeinden der Region, die gerne Wachstum anstreben, wären im Übrigen ohne weiteres in der Lage, allfällige Auswirkungen des Moratoriums auf die regionale Entwicklung zu kompensieren.

Sollte die Moratoriums-Idee indessen Schule machen, indem auch andere Gemeinden der urbanen Kernzone Berns sie als Beispiel nehmen, würde der aktuell angestrebte regionale Entwicklungsprozess ins Stocken geraten. Dies allerdings nicht mangels Gemeinsinn der Gemeinde Muri! Ein solches Szenario wäre ein Zeichen dafür, dass das Regionale Gesamtsiedlungs- und Verkehrskonzept (RGSK) über einen ungenügenden Rückhalt in der Bevölkerung verfügt und dass die RegionalkonferenzBM, gegen den Willen der Einwohnergemeinden falsche Ziele anstrebt. Es wäre ein klarer Hinweis darauf, dass eine generelle Verstädterung in der Kernzone unerwünscht ist und den Gemeinden in einem weniger engen Rahmen zu ermöglichen ist, eigenständig über ihre Zukunft zu entscheiden. Die Initiative gBg der Gemeinde Muri ist als Chance zu betrachten, direkt von den Bürgerinnen und Bürgern eine Rückmeldung zu den Möglichkeiten und Grenzen des (einzig von Behörden geschaffenen) regionalen Konzepts und des Kantonalen Richtplans 2030 zu erhalten.

 

Argument Nr. 1

Fremdbestimmung. Soll die Regionalkonferenz Bern-Mittelland das Sagen in der Gemeinde haben?

Mit dem Regionalen Gesamtsiedlungs- und -Verkehrskonzept (RGSVK) wurde ein Instrumentarium eingeführt, das die Selbstbestimmung der Gemeinden in vielen Bereichen stark einschränkt (z.B. in den Regelungen zum Bevölkerungswachstum, zur Siedlungsdichte, zum Nutzungsmass, zu den Entwicklungsschwerpunkten, zu den Verkehrsachsen). Für die Behörden ist das Konzept verbindlich, sodass die Entwicklung der Gemeinden stark fremdbestimmt ist. Den kommunalen Behörden ist es nämlich verwehrt, Regelungen vorzuschlagen, die vom RGSK abweichen, selbst dann, wenn diese Vorschläge aus ihrer Sicht den Ansprüchen der Gemeinden besser entsprechen. Auch wenn das regionale Konzept in Fragen betreffend Gemeindegrenzen überschneidender Regelungen, wie z.B. der Verkehrsentwicklung, durchaus sinnvoll sein mag, ist es demgegenüber für die Entwicklung der Region Bern-Mitteland (RegionBM) von untergeordneter Bedeutung, ob beispielsweise das Bevölkerungswachstum oder das Nutzungsmass der Gemeinden vom Zielwert etwas abweichen. Dennoch wird die Gemeindeautonomie in diesen Bereichen weitgehend ausgehebelt. Die Gemeindebehörden Muri konnten folglich nicht anders, als die entsprechenden überrissenen Regelungen in ihrem Entwurf für das Räumliche Leitbild umzusetzen.

Mit der Zustimmung zum Einzonungs-Moratorium grünBLEIBTgrün kann das Stimmvolk einer Verstädterung der Gemeinde nachhaltig entgegenwirken und die grünen Lungen erhalten. Ländliche Gebiete in der urbanen Kernzone Berns sind für die Region - auch langfristig gesehen - ebenso wertvoll wie monotone Vorstädte. Die ländlichen Gebiete tragen nämlich dazu bei, die Flucht (mit ökologischen Folgen) der Bevölkerung in die entferntere Agglomeration abzuschwächen.