Nr. 2 Schlossgut Muri

Gemeindeinitiative Muri-Gümligen. Einzonungsmoratorium

 

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Nr. 2 Areal zwischen Schloss und Friedhof Muri

Fotomontage, Bauvolumen, ca.5‘000m2 *) BGF, z.B. 3 Blöcke, 4-geschossig, je LXBXH 30X14X12m

 

 

Auf dem offenen Feld zwischen Schlossareal und Friedhof Aebnit soll gemäss dem Räumlichen Leitbild eine neue Siedlung (direkt an der Thunstrasse) entstehen.

In dieser neuen Wohnsiedlung sollen etwa 100 Personen ein Zuhause finden. Mit einer Häuserfront direkt am Strassenrand wird die Perspektive in das dahinter liegende offene Gelände versperrt. Ein Identifikationsmerkmal der ländlichen Prägung von Muri ginge unwiederbringlich verloren. Siedlungsverdichtung am falschen Ort? Darf ein wertvolles Ortsbild zerstört werden, nur um der Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken?

Es stellt sich bei der geplanten Siedlung die Frage, ob nicht die zwar legitimen Anliegen der Raumplanung für die Rechtfertigung von spekulativen Bauvorhaben missbraucht werden? Weder das regionale Entwicklungskonzept, noch die Architekten der beiden im Jahre 2009 und 2012 verworfenen Ortsplanungsvorlagen hatten es sich erlaubt, identitätsbildende Merkmale der Gemeinde infrage zu stellen. Das Moratorium fördert den Erhalt der Lebensqualität, ohne dabei die eigentlichen Ziele der Raumplanung zu gefährden.

 

 

Hinweise

Die Ortsplanungsrevisionen OPR 2009 und 2012, welche beide an der Urne abgelehnt worden sind, sahen einzig und alleine auf der Schürmatte die Planungen für den Bau von ca. 160 Wohnungen vor. Laut dem Ausschreibungstext für den damaligen Architekturwettbewerb waren pro Wohnung ca. 100 m2 Nutzfläche erforderlich, was einer Gesamtfläche von 21'000 m2 BGF entsprach.

Das Räumliche Leitbild des Gemeinderates sieht nun über die nicht bezifferten Flächen für Gewerbe auf der Schürmatte, im Gümligenmoos und im Tannental hinaus, einen Raumbedarf für 1'000 Personen vor (600 Schürmatte, 300 Gümligenmoos, 100 Thunstrasse), und dies in einem von der Landwirtschaft genutzten Gebiet, das heute nicht eingezont ist. Allein für das Bevölkerungswachstum bis 2030 soll auf Fruchtfolgeflächen insgesamthaft eine BGF von ca. 50'000m2 erstellt werden. Ein solches Wachstum bezeichnet der Gemeinderat als moderat. Andere Gemeinden wie Worb, Zollikofen und Köniz dagegen verzichten im Rahmen ihrer Ortsplanungen auf Einzonungen von Kulturland.

 

 

*) Bemessungsgrundlagen:

Wohnfläche pro Person:45m2, Bruttogeschossfläche (BGF) pro Person: 50m2, BGF für 100 Personen: 5'000m2