Gemeindeinitiative Muri-Gümligen. Einzonungsmoratorium
grünBLEIBTgrün
e-Bulletin
Gemeinde Muri-Gümligen
Legende:
karierte Flächen: von der Initiative grünBLEIBTgrün geschützte Grün-, Landwirtschafts- und Bauernhofzonen
elliptische Flächen: vorgesehene Baugebiete.
(Der Gemeinderat kann auch die in der Abbildung nicht nummerierten Grüngebiete jederzeit zur Einzonung vorschlagen)
Die Bevölkerung Muri-Gümligens hat bereits zwei mal Vorlagen der Gemeinde, mit Überbauungsplänen auf diesem landschaftlich wertvollen, heute als Fruchtfolgefläche genutzten Gelände an der Urne abgelehnt.
2 Areal zwischen Schloss und Friedhof Muri
Das offene Feld zwischen Schlossareal und Friedhof soll einer Siedlung, direkt an die Thunstrasse angrenzend, weichen. So will es der Gemeinderat in seinem Räumlichen Leitbild.
Diese 27ha grosse, mehrheitlich noch landwirtschaftlich genutzte Kulturlandfläche zwischen Hüenliwald und Füllerich-quartier hat die Gemeinde in das Verzeichnis der Vorranggebiete „Arbeiten“ der Regionalkonferenz eintragen lassen.
Die an das Quartier Kräyigen angrenzende Fruchtfolgefläche und der Werkhof einer Baufirma sollen gemäss dem Räumlichen Leitbild als Areal für Gewerbebetriebe ausgeschieden werden.
An der Grenze zu Bern gelegen, gehört die kleine Fläche in Muri (7ha) zum gossen unbebauten Gelände Saali/Dennikofen das mehrheitlich in den Gemeinden Bern (40ha) und Ostermundigen (37ha) liegt.
6 Hofacker
Zwischen dem Quartier und dem Siloah gelegen, erscheint das 3ha grosse Gelände im Verzeichnis der Vorrangebiete als neuer Wohn-/Arbeitsschwerpunkt im regionalen Siedlungskonzept.
punktierte Line: A6-überdacht;
durchgezogene Linien: A6 offen,
schwarze Punkte: neue Autobahnzufahrten ab Worbstrasse, Halbanschluss Saali