Initiativtext

Gemeindeinitiative Muri-Gümligen. Einzonungsmoratorium

 

grünBLEIBTgrün

e-Bulletin

Wortlaut des gültigen Teils der Initiative Einzonungsmoratorium "grünBLEIBTgrün"

 

Das Baureglement der Gemeinde Muri b. Bern wird wie folgt ergänzt:

 

Art. 76a (RZ. 5 Einzonungsmoratorium)

  1. Die bestehenden Landwirtschafts-, Bauernhof- und Grünzonen dürfen bis zum 15.9.2029 keiner anderen Zonennutzung zugeführt werden.

 

  1. Ausgenommen von den Bestimmungen in Abs. 1 sind Gebiete in diesen Zonen,
  1. die innerhalb der Nationalstrassenbaulinien der Hauptachse der A6 und im angrenzenden Nahbereich (für maximal eine Gebäudereihe pro Strassenseite) liegen oder

 

  1. für die Änderungsanträge vor der Annahme dieses Artikels durch die Einwohnergemeinde und der rechtskräftigen Genehmigung einer andern Zonennutzung zugeführt wurden.